VOLKSKUNSTSCHULE

Satzung 

 Satzung mit Entgeltordnung für die Volkskunstschule des Erzgebirgskreises im kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises

Der Erzgebirgskreis erlässt aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in der derzeit gültigen Fassung sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung mit Entgeltordnung für die Volkskunstschule des Erzgebirgskreises im kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises:

 

§ 1

Rechtsstellung

(1) Die Volkskunstschule des Erzgebirgskreises ist eine Einrichtung im kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises und in diesen wirtschaftlich und organisatorisch eingeordnet.

(2) Sie führt den Namen „Volkskunstschule des Erzgebirgskreises“, im Folgenden Volkskunstschule genannt.

 

§ 2

Aufgaben

Die Aufgaben der Volkskunstschule sind es, Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen zum einen das Klöppeln, Schnitzen und Filzen zu lehren und zum anderen die Weiterentwicklung dieser Handwerke zu unterstützen. Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Zentrum der Arbeit:

  • Schaffung kreativ-künstlerischer Erlebnisbereiche zur frühzeitigen Förderung und Entwicklung des Interesses an handwerklich-künstlerischer Betätigung, Förderung spezieller Begabungen,
  • Durchführung von Klöppel-, Schnitz- und Filzkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Ziel der Bewahrung, Pflege und Weiterentwicklung der erzgebirgischen Handwerkskünste,
  • Anwendung der alten Handwerkstechniken entsprechend moderner Ansprüche,
  • Mitwirkung der Kursleiter und Kursteilnehmer bei der Gestaltung des kulturell-künstlerischen sowie touristischen Angebots des Landkreises durch die Entwicklung eigener Veranstaltungsangebote und Projekte, Mitwirkung bei Präsentationen, Beteiligung von Kursteilnehmern der Volkskunstschule an Wettbewerben.

 

 § 3

Kursteilnehmer

(1) Das Ausbildungsangebot der Volkskunstschule ist offen für alle ab 8 Jahre.

(2) Die Teilnahme an den Kursen richtet sich nach dieser Satzung.

 

 § 4

Ausbildungsangebote

In der Volkskunstschule werden folgende Ausbildungsangebote vorgehalten:

  • Fertigkeiten im Erlernen des Handklöppelns inkl. Anfertigen von Entwurfszeichnungen und deren Umsetzung,
  • Fertigkeiten im Erlernen der Schnitztechnik inkl. Anfertigen von Skizzen und deren Umsetzung,

Fertigkeiten im Erlernen der Filztechniken inkl. Anfertigen von Skizzen und deren Umsetzung.

     

    § 5

    Kurse, Kursentgelte, Vertrag

    (1) In der Volkskunstschule werden folgende Unterrichtsangebote vorgehalten und für die jeweiligen Nutzergruppen die nachfolgenden privatrechtlichen Entgelte (angegeben jeweils einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Teilnehmer erhoben. Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minuten.

    1. Klöppeln / Schnitzen

    regelmäßiger Kurs je Schuljahr, wöchentlich eine Unterrichtseinheit                        80,00 EUR

    ausschließlich für Kinder und Jugendliche

    Das Ausbildungsjahr entspricht dem Schuljahr der allgemeinen öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen. Schulferien und gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei, ohne dass eine Minderung des Entgelts eintritt.

    Erwachsenenkurs, 10 Unterrichtseinheiten                                                                    65,00 EUR

    in der Regel wöchentlich bzw. vierzehntägig

    2. Filzen

    Kurs für Kinder und Jugendliche, 10 Unterrichtseinheiten (inkl. 250 g Material)      40,00 EUR

    in der Regel wöchentlich bzw. vierzehntägig

    Erwachsenenkurs, 10 Unterrichtseinheiten (inkl. Material)                                          75,00 EUR

    in der Regel wöchentlich bzw. vierzehntägig

    3. Schnupperangebot Klöppeln für Anfänger (Flechter)

    Kinder und Jugendliche, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                   3,00 EUR

    Erwachsene, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                                       8,00 EUR

    4. Schnupperangebot Klöppeln für Anfänger (Grundschläge)

    Kinder und Jugendliche, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                   5,00 EUR

    Kinder und Jugendliche, Buchung von 10 Unterrichtseinheiten (inkl. Material)       40,00 EUR

    Erwachsene, eine Unterrichteinheit (inkl. Material)                                                      10,00 EUR

    5. Schnupperangebot Filzen für Anfänger

    Kinder und Jugendliche, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                  5,00 EUR

    Erwachsene, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                                    10,00 EUR

    6. Schnupperangebot Schnitzen für Anfänger

    Kinder und Jugendliche, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                  3,00 EUR

    Erwachsene, eine Unterrichtseinheit (inkl. Material)                                                      8,00 EUR

    (2) Neben den in Abs. 1 genannten Angeboten können bei mindestens 6 Teilnehmern Sonderkurse, wie Spezialkurse und „Klöppel- und Schnitzurlaube“ angeboten werden. Das Entgelt wird aufgrund einer kostendeckenden Kalkulation im Einzelfall festgelegt.

    (3) Besuchen mehrere in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bzw. Jugendliche einer Familie regelmäßige Kurse, so wird auf Antrag ab dem 2. Kind bzw. Jugendlichen eine Ermäßigung i. H. v. 25 % gewährt.

    (4) Soweit nicht anders angegeben, trägt der Teilnehmer die Kosten für Lehrmaterial, deren Beschaffung jedem selbst obliegt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten kann der Landkreis Material zum Kauf anbieten. Materialkosten für Exponate, die für Wettbewerbe angefertigt werden, können vom Landkreis übernommen werden.

    (5) Für besondere Aufwendungen der Volkskunstschule, beispielsweise für den Rücktritt vom Ausbildungsvertrag, können weitere Entgelte vorgesehen werden.

    (6) Die vertraglichen Beziehungen zu den Nutzern werden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt.

     

    § 6

    Inkrafttreten

    (1) Diese Satzung mit Entgeltordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt die Satzung und Entgeltordnung für die Volkskunstschule im kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises vom 13.12.2011 außer Kraft. Für die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung zustande gekommenen Verträge gilt bis zum jeweiligen Vertragsende die Satzung und Entgeltordnung vom 13.12.2011 fort.

     

     

    Annaberg-Buchholz, 16.04.2024

    gez.

    Rico Anton

    Landrat

    KONTAKT

    Volkskunstschule des Erzgebirgskreises
    Obere Schloßstraße 36
    08340 Schwarzenberg

    Tel.: 03774 178673 
    E-Mail: volkskunstschule.erz@t-online.de