VOLKSKUNSTSCHULE

Satzung

Satzung und Entgeltordnung über die Ausbildung an der Volkskunstschule des Erzgebirgskreises im kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises

Der Erzgebirgskreis erlässt auf Grund von § 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2003 (SächsGVBl. S. 49) rechtsbereinigt mit Stand vom 11.07.2009 sowie der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises vom 24.3.2011 folgende Satzung für die Volkskunstschule des Erzgebirgskreises im Eigenbetrieb kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises.

 

§ 1

Rechtsstatus

(1) Die Volkskunstschule des Erzgebirgskreises ist eine Einrichtung im kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises und in diesen wirtschaftlich und organisatorisch eingeordnet.

(2) Sie führt den Namen „Volkskunstschule des Erzgebirgskreises“, im Folgenden Volkskunstschule genannt.

 (3) Hauptsitz der Volkskunstschule ist das Schloss in Schwarzenberg, eine Nebenstelle befindet sich in Zwönitz. Unterrichtsstätten können bei Bedarf in allen Städten und Gemeinden des Erzgebirgskreises eingerichtet werden.

 

§ 2

Aufgaben

 

Die Aufgabe der Volkskunstschule ist es, Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene zum einen das Klöppeln und Schnitzen zu lehren – dies mit Hilfe geeigneter Lehrmethoden – und zum anderen die Weiterentwicklung der Spitze und der Anwendung der Schnitztechnik zu unterstützen.

Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt der Arbeit:

1.    Schaffung kreativ-künstlerischer Erlebnisbereiche zur frühzeitigen Förderung und Entwicklung des Interesses an handwerklich-künstlerischer Betätigung; Förderung spezieller Begabungen,

 2.    Durchführung von Klöppel- und Schnitzkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Ziel der Bewahrung, Pflege und Weiterentwicklung der erzgebirgischen Handwerkskünste,

 3.    Anwendung der alten Handwerkstechniken auf die Erfordernisse der Gegenwart sowie moderner Ansprüche,

 4.    Mitwirkung der Kursleiter und Kursteilnehmer bei der Gestaltung des kulturell-künstlerischen sowie touristischen Angebots des Landkreises durch die Entwicklung eigener Veranstaltungsangebote und Projekte, Mitwirkung bei Präsentationen, Teilnahme von Kursteilnehmern der Volkskunstschule an Wettbewerben.

 

 § 3

Kursteilnehmer

(1) An den Kursen der Volkskunstschule können Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene (im Folgenden Kursteilnehmer genannt) teilnehmen.

(2) Die Teilnahme an den Kursen richtet sich nach dieser Satzung.

 

 § 4

Ausbildungsangebote und Kursformen

 

In der Volkskunstschule werden folgende Ausbildungsangebote vorgehalten:

 Fertigkeiten im Erlernen des Handklöppelns, inkl. Anfertigen von Entwurfszeichnungen und Umsetzung derselben,

  • Fertigkeiten im Erlernen der Schnitztechnik, inkl. Anfertigen von Skizzen und Umsetzung derselben.

Die Ausbildungen finden in folgenden Kursformen statt:

  • reguläre Kurse für Kinder und Jugendliche: wöchentlich 2 Unterrichtseinheiten zu je 45 min. im Schuljahr (mindestens 5 Teilnehmer)
  • Erwachsene (ab 18 Jahre)  ganzjähriges Angebot, in der Regel mit wöchentlich2 Unterrichtseinheiten zu je 45 min.(mindestens 5 Teilnehmer)

Das Angebot kann sowohl ganzjährig als auch in Teilabschnitten von jeweils zusammenhängend 10 Abenden gebucht werden.

  • Sonderkurse: Touristische Angebote
    – Klöppel- und Schnitzurlaube (mind. 6 Teilnehmer)
    – Spezialkurse (mind. 6 Teilnehmer)
    – Schnupperangebote (während der Öffnungszeiten)

 

§ 5

Lehrmittel

(1) Für die Teilnahme an den regulären und Sonderkursen übernimmt der Landkreis keine Kosten für die erforderlichen Lehrmittel. Die Beschaffung derselben obliegt jedem Teilnehmer selbst. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann der Landkreis Materialien zum käuflichen Erwerb zur Verfügung stellen.

(2) Materialkosten für Exponate, die für Wettbewerbe zur Verfügung gestellt werden, trägt der Landkreis.

 (3) Materialkosten für Schnupperangebote sind im Teilnehmerpreis enthalten.

 

§ 6

Versicherung und Haftung

 

Kursteilnehmer der Volkskunstschule sind vom Träger der Einrichtung nur insoweit unfall- und sachversichert, als es sich um Schadensfälle handelt, deren Verursachung auf den Landkreis zurückzuführen ist.

 

 § 7

Entgelte

 

Für die Teilnahme an den Kursen der Volkskunstschule werden Entgelte auf privatrechtlicher Basis erhoben.
Diese Preise verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben.

 

 § 8

Zahlungsweise

(1) Für die Ausbildung in den regulären Kursen entsteht die Entgeltpflicht zum 1. des Monats, in dem die erste Kursteilnahme erfolgt. Dieser Monat wird in der Aufnahmebestätigung benannt.

Die Entgeltpflicht endet mit dem in der Abmeldebestätigung festgelegten Termin. (Letzter des Monats).

 Die Entgelte für die Teilnahme an den regulären Kursen werden in zwei Raten, halbjährlich, für das laufende Schuljahr fällig. Die Zahlungspflichtigen erhalten dazu jeweils eine Rechnung.

 (2) Für Erwachsenenkurse entsteht die Entgeltpflicht mit Beginn des Kurses für die Dauer desselben. Der Zahlungspflichtige erhält dazu eine Rechnung. Auf Antrag kann Ratenzahlung vereinbart werden, wobei maximal drei Raten möglich sind.

 (3) Für Sonderkurse und touristische Angebote entsteht die Entgeltpflicht mit der Zulassungsbestätigung für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung.

 (4) Entgelte für Schnupperangebote werden bar vor Beginn des Kurses fällig.

 

§ 9

Kursentgelte

 

Die Kursentgelte betragen für:

1. Klöppeln:

Teilnehmer an regulären Kursen je Schuljahr (Kinder und Jugendliche)          70,00 Euro

Teilnehmer an Klöppelkursen ganzjährig (Erwachsene)                                    185,00 Euro

Teilnehmer an einzelnen Erwachsenenkursen (10 Abende)                               55,00 Euro

2. Schnitzen

Teilnehmer an regulären Kursen je Schuljahr (Kinder)                                       70,00 Euro

Teilnehmer an Schnitzkursen ganzjährig (Erwachsene)                                    185,00 Euro

Teilnehmer an einzelnen Erwachsenenkursen (10 Abende)                              55,00 Euro

 

 § 10

Sonderkurse

 

Die Kursentgelte betragen:

1. bei Schnupperangeboten

Kinder und Jugendliche pro Tag (inkl. Material)                                                1,50 Euro

Erwachsene pro Tag (inkl. Material)                                                                    5,00 Euro

2. bei Spezialkursen und touristischen Angeboten

Diese Angebote sind jeweils gesondert, mindestens kostendeckend, zu kalkulieren.

 

§ 11

Ermäßigungen

 

(1) Besuchen mehrere in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder/Jugendliche einer Familie reguläre Kurse der Volkskunstschule, so ist auf Antrag ab dem 2. Kind/Jugendlichen eine Ermäßigung in Höhe von 25 % zu gewähren.

(2) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und Empfänger von Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 25% auf das Kursentgelt. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ist durch einen Nachweis mit dem aktuellen Leistungsbescheid zu dokumentieren.

 

§ 12

An- und Abmeldung, Schuljahr und Schulbesuch

(1) Das Ausbildungsjahr für Kinder und Jugendlichen der Volkskunstschule entspricht dem Schuljahr der allgemeinen öffentlichen Schulen des Freistaates Sachsen, ebenso die Ferien- und Feiertagsregelung. Für Erwachsenenkurse gilt diese Regelung nicht. Das Angebot wird ganzjährig vorgehalten. 

(2) In den Schulferien finden keine regulären Kurse statt. 

(3) Projekte und Begabtenangebote entfallen auf die Zeit der Ferien. 

(4) Anmeldungen zu den Kursen werden jederzeit entgegengenommen. 

(5) Zwischen der Volkskunstschule und dem künftigen Teilnehmer an regulären Kursen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter, wird ein allgemeiner Ausbildungsvertrag geschlossen. 

(6) Die Abmeldung vom Kurs bedarf der Schrittform und ist bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Sie ist grundsätzlich zum Schuljahresende oder zum Jahresende möglich. Die Abmeldung muss zu diesem Zeitpunkt der Leitung der Einrichtung vorliegen.

 (7) Das Vertragsverhältnis endet zu dem in der Abmeldebestätigung genannten Termin.

 (8) Der Ausbildungsvertrag gilt zunächst für das laufende Schuljahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum Ende des laufenden Schuljahres bzw. des Jahresendes schriftlich, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter, gekündigt wird.

 (9) In Ausnahmefällen, wie z. B. Nichteignung, Überlastung, Krankheit, Wohnungswechsel, kann eine Abmeldung im Laufe des Schuljahres im Einvernehmen mit dem Landkreis zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Die Abmeldung muss dem Landkreis spätestens zwei Wochen vor dem Ende desjenigen Kalendermonats schriftlich zugegangen sein. Der Ausnahmefall ist zu begründen und muss in der Abmeldung dargelegt werden.

 (10) Die An- bzw. Abmeldung wird von der Volkskunstschule immer schriftlich bestätigt.

 (11) Die Kursteilnehmer und Schüler sind zum regelmäßigen Besuch der Kurse verpflichtet. Begründetes Fehlen ist vorher anzuzeigen.

 (12) Versäumnisse Minderjähriger sind durch den gesetzlichen Vertreter zu entschuldigen.

 (13) Unentschuldigtes Fernbleiben entbindet nicht von der Entgeltzahlung.

 (14) Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Bestimmungen der Schulordnungen in den Unterrichtsstätten zu beachten, in denen die Volkskunstschule eingemietet ist. Die Weisungen des Leiters der jeweiligen Einrichtung sowie der beauftragten Kursleiter sind zu befolgen.

 (15) Ungenügende Leistungen, häufiges unentschuldigtes Fehlen oder störendes Verhalten berechtigen den Landkreis seinerseits zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses.

 

§ 13

Rücktritt und Erstattungen

 

(1) Der Rücktritt durch einen Teilnehmer ist grundsätzlich schriftlich zu erklären.

(2) Der Rücktritt ist bis 6 Werktage vor Kursbeginn kostenfrei möglich.

 (3) Bei Rücktritt nach vorbenannten Zeitpunkt, aber noch vor Kursbeginn ist eine Rücktrittspauschale von 5,00 € zu zahlen.

 (4) Bei Nichtteilnahme am jeweiligen Kurs ohne erfolgten rechtzeitigen Rücktritt wird das volle Entgelt fällig. Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt.

 (5) In begründeten Ausnahmefällen kann in allen Kursen eine teilweise Entgelterstattung bei Rücktritt des Teilnehmers gewährt werden. Gründe können insbesondere sein: Umzug, schwere Krankheit. Die Gründe müssen in der Rücktrittserklärung schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden.

 Geringere Ausfälle sind bei der Bemessung der Entgelte bereits berücksichtigt und werden nicht gesondert erstattet.

 

§ 14

Inkrafttreten

 

Diese Satzung und Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

  • die Satzung über die Ausbildung an der Volkskunstschule des Landkreises Aue-Schwarzenberg (mit Gebührenordnung) vom 26. März 2004 sowie
  •  § 3 Abs. 5 und 6 der Entgeltordnung des Kreativ-Kulturellen Zentrums des Landkreises Stollberg, zuletzt geändert am 28.5.2004.

 

F. Vogel
Landrat

Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile.

KONTAKT

Volkskunstschule des Erzgebirgskreises
Obere Schloßstraße 36
08340 Schwarzenberg

Tel.: 03774 178673 
E-Mail: volkskunstschule.erz@t-online.de